| TEILNAHMEBEDINGUNGEN SZ-CARD |
TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES VORTEILSSYSTEMS „SZ-CARD" FÜR WARENEINKAUF UND DIENSTLEISTUNGEN
1. Kundenbeziehungen
1.1. An dem Vorteilssystem der Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH (nachfolgend Saarbrücker Zeitung genannt) nimmt jeder Abonnent der Saarbrücker Zeitung teil, der durch seine Unterschrift auf dem Aktivierungsauftrag sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen erklärt hat. 1.2. Für jeden Abonnenten eines unbefristeten Abonnements der Printausgabe der Saarbrücker Zeitung wird eine SZ-Card kostenlos ausgegeben. Mit der SZ-Card können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Diese Teilnahmebedingungen regeln den Einsatz der SZ-Card und den Umgang mit den daraus resultierenden Vorteilen, sofern diese als Boni nachträglich an die einzelnen Abonnenten zur Auszahlung gelangen. 1.3. Bezieher zeitbefristeter Abonnements, Aktions- und Probeabonnements sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
2. Bonus
2.1. In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Partnerfirmen erhalten die Abonnenten beim Bezug von bestimmten Waren und Dienstleistungen einen Bonus. Der Bonus kann sowohl sofort oder auch nachträglich gewährt werden. Die Boni werden nur bei Barzahlung oder einer Barzahlung gleichkommenden Weise gewährt. Zahlungen mit einer Kreditkarte sind von der Bonusgewährung ausgenommen. Die Höhe der gewährten Boni und die Warengruppen, für die diese gewährt werden, sind jeweils dem aktuellen Partnerfirmen-Verzeichnis zu entnehmen. 2.2. Die Abonnenten können jederzeit über den Kundenservice den Wert ihrer gesammelten Boni in Erfahrung bringen. 2.3. Der mit der SZ-Card realisierte Umsatz bei den angeschlossenen Partnerfirmen wird dort erfasst und elektronisch an die Saarbrücker Zeitung weitergeleitet. Dort, wo keine elektronische Umsatzerfassung erfolgt, wird ersatzweise ein Umsatzbeleg durch die Partnerfirma erstellt und der Saarbrücker Zeitung zur Registrierung zugeleitet. Zur Umsatzerfassung legen die Abonnenten vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang oder der Rechnungserstellung die SZ-Card vor. Das heißt, die Vorlage der SZ-Card muss in einem direkten Zusammenhang mit dem Kauf erfolgen. Eine nachträgliche Anerkennung des Kaufs mit der Folge einer Bonusgewährung ist nicht möglich. 2.4. Bei Rückgängigmachung eines Kaufes, für den ein Bonus gutgeschrieben wurde, erfolgt die Stornierung einer gewährten Gutschrift. Dies gilt auch, wenn ein Missbrauch der SZ-Card vorliegt oder wenn durch das Personal der Partnerfirma Fehleingaben erfolgten.
3. Zusatzkarte
Auf Wunsch eines Abonnenten kann eine Zusatzkarte für einen mit dem Abonnenten in einer Wohngemeinschaft lebenden Lebenspartner kostenfrei ausgegeben werden. Weitere Zusatzkarten für weitere in einer Wohngemeinschaft des Abonnenten lebende Personen werden gegen eine Gebühr von je 5,00 Euro. ausgegeben. Für die Zusatzkarten wird kein anderes Konto geführt, so dass alle Boni, auch aus dem Einsatz der Zusatzkarten, auf dem Konto des Abonnenten gutgeschrieben werden.
4. Kartenverlust
4.1. Bei Verlust der SZ-Card kann der Abonnent bei der Saarbrücker Zeitung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro eine Ersatzkarte anfordern. 4.2. Bei Verlust der SZ-Card muss der Abonnent unverzüglich den Kundenservice der Saarbrücker Zeitung unter der Fax-Nummer (06 81) 5 02 - 60 01, unter Telefon (06 81) 5 02 - 60 00 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. informieren.
5. Bonusauszahlung
5.1. Die Boni werden durch die Saarbrücker Zeitung unter der angegebenen Kundennummer registriert. Eine monatliche Auszahlung der gesammelten Boni auf das vom Abonnenten angegebene Konto des Karteninhabers wird jeweils ab einem Mindestguthaben von 10,00 Euro vorgenommen. Ab 2006 erfolgt spätestens zum Ende eines jeden Kalenderjahres automatisch die Auszahlung der gesammelten Boni auf das Konto des Karteninhabers. Ausgezahlt werden nur die Boni, die zum Zeitpunkt der Auszahlung auf dem Konto verbucht wurden. 5.2. Die Auszahlung der Boni erfolgt durch Überweisung auf ein inländisches Konto des Abonnenten, wie im Aktivierungsauftrag angegeben. Für die Überweisung wird seitens der Saarbrücker Zeitung keine Gebühr erhoben. Die Barauszahlung von Boni ist ausgeschlossen. Ist zum Zeitpunkt der Auszahlung von Boni kein Bankkonto für den Karteninhaber bekannt, so kann keine Auszahlung erfolgen. In diesem Fall verbleiben die Boni auf dem Konto. Die Boni können nur dann an den Abonnenten ausgeschüttet werden, wenn die Partnerfirmen diese der Saarbrücker Zeitung zur Verfügung gestellt haben. 5.3. Der Abonnent muss der Saarbrücker Zeitung durch den Aktivierungsauftrag einmal eine schriftliche Zustimmung zur Überweisung der Boni auf sein Bankkonto erteilen. Solange diese Berechtigung seitens des Abonnenten nicht vorliegt, erfolgt keine Auszahlung der Boni. 5.4. Die Boni sind nicht auf Dritte übertragbar.
6. Änderungen der Teilnahmebedingungen
6.1. Die Saarbrücker Zeitung behält sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter Wahrung ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern. 6.2. Die Saarbrücker Zeitung behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und so weit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen werden bei der Saarbrücker Zeitung durch Aushang und/oder durch Veröffentlichung in der Saarbrücker Zeitung bekannt gegeben.
7. Haftungsausschluss
Bei Insolvenz einer Partnerfirma werden nur die Boni an die Abonnenten ausgeschüttet, die der Saarbrücker Zeitung durch die Partnerfirma zur Verfügung gestellt wurden.
8. Bonusverfall
Können die dem Abonnenten gewährten und gesammelten Boni nicht auf ein Konto im Inland ausgezahlt werden, so verfallen sie nach einer Frist von 36 Monaten.
9. Hinweis zum Datenschutz
9.1. Die Partnerfirma erfasst zum Zwecke der Bonusgewährung die notwendigen Umsatzdaten (Partnernummer, Kundennummer, Datum, Umsatz, Bonusklasse) jedes Einkaufs. Diese werden von den Partnerfirmen zum Zwecke der Bonusabrechnung an die Saarbrücker Zeitung übermittelt, dort verarbeitet, gespeichert und anonymisiert ausgewertet. 9.2. Die Daten werden nur zur Durchführung des SZ-Card-Vorteilssystems erfasst und verwaltet. Ein Austausch der erhobenen Umsatzdaten zwischen den am Vorteilssystem SZ-Card teilnehmenden Handelsunternehmen ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist jede Weitergabe von Daten an außerhalb des Programms stehende Dritte. Ein Verkauf der Daten findet nicht statt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die für das Bonussystem erhobenen Daten gelöscht. 9.3. Die freiwilligen Angaben werden dazu genutzt, um den Abonnenten zielgerichtete Angebote, die in Verbindung mit der SZ-Card stehen, zukommen zu lassen. Falls die Abonnenten dies nicht wünschen, können sie diesem Zweck jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die unten angegebene Anschrift zu richten. Eine Teilnahme am Vorteilssystem SZ-Card ist unabhängig von der Abgabe der freiwilligen Angaben möglich.
10. Kündigung
10.1. Die Abonnenten können die Teilnahme am Vorteilssystem der Saarbrücker Zeitung unabhängig vom bestehenden Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Saarbrücker Zeitung. In diesem Fall verlieren auch alle auf das Abonnement ausgestellten Partnerkarten ihre Gültigkeit. 10.2. Die Teilnahme endet automatisch mit Kündigung des Abonnements der Saarbrücker Zeitung. 10.3. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist seitens der Saarbrücker Zeitung möglich. 10.4. Im Fall einer Kündigung wird das auf dem Kartenkonto vorhandene Guthaben, unabhängig von der Höhe, fällig und gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen ausbezahlt. Der Abonnent ist verpflichtet, die SZ-Card bei Ablauf des Abonnements nicht mehr zu nutzen und an die Saarbrücker Zeitung zurück zu geben. |
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